"Wenn Sie im Bayerischen Hof essen möchten, empfehle ich Ihnen, es lieber sein zu lassen. Beschwerden werden am Ende mit Hausverbot geahndet, selbst für Ihre Begleitung. Folgendes ist uns widerfahren: Ich bestellte gegrillte Schweinelende und erhielt "gegarte Lende". Nach der Rückgabe des Essens und der Bemerkung der Bedienung (einer jungen Frau) „Was möchten Sie dafür?“, waren wir uns sicher, dass das beanstandete Essen nicht berechnet wird. Weit gefehlt. „Die Lende habe ich berechnet“, waren die Worte der Bedienung, die nun äußerst unfreundlich wurde, nachdem ich es gewagt hatte, das Bezahlen für meine zurückgegangene Speise zu verweigern. Nach einer heftigen Standpauke der Bedienung erschienen zudem noch der Chef und die Chefin, verlangten den Preis und erteilten mir sofort Hausverbot (auch meinen zwei Begleiterinnen, die nichts beanstandet hatten!). Ich bestand natürlich darauf, die Lende mitnehmen zu wollen. Die Chefin sagte, das sei nicht möglich, da das Fleisch bereits eingeschweißt und eingefroren sei! Der Chef fragte mich, was ich damit überhaupt wolle. Ich erwiderte, dass es ihn doch egal sein könne, denn das Fleisch gehöre nach dem Bezahlen definitiv mir. Man bestand weiterhin, äußerst unhöflich und laut, darauf, dass ich zahlen solle, woraufhin ich dem Wirt juristisch den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum erklärte. Ich forderte ihn auf, das Fleisch nach der Zahlung umgehend herauszugeben, denn dann sei es mein Eigentum und er sei jedoch im Besitz meines Eigentums. Und siehe da – daraufhin kam sofort die Äußerung „Ich bezahle es für Sie, gehen Sie.“ Auch ohne Hausverbot hätte ich nach einem solchen Verhalten dieses Haus nie mehr betreten. Jeder, der hier hineingeht, tut mir leid."