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"Assistenzhunde werden trotz gesetzlichen Grundlagen nicht geduldet. Die Wirtin fing mich mit meinem Assistenzhund im Eingang ab und verweigerte mir den Zutritt. Dies darf sie rechtlich gar nicht. Der Eigentümer hat eine gesetzliche Duldungspflicht gegenüber Assistenzhunden. Das Verhalten der Wirtin ist gleichzusetzen damit, dass sie einen Rollstuhlfahrer nur ohne seinen Rollstuhl Einlass gewährt. Traurig, diskriminierend und wirklich unaufgeklärt. In diesem Restaurant sind Menschen mit Behinderung offensichtlich unerwünscht."