"Hallo zusammen, leider waren wir trotz des netten Services und des leckeren Essens enttäuscht von Ihnen, da Sie unseren "abgelaufenen" Gutschein über 100 € nicht akzeptiert haben, da andere Verjährungsfristen in der Gastronomie gelten würden. Wir wollten dies vor Ort wirklich nicht diskutieren und nachdem Sie uns einige Getränke spendiert haben, haben wir es gut sein lassen. Allerdings hat eine kurze Google-Suche bestätigt, dass die normale dreijährige Verjährungsfrist für Gutscheine gilt. Es gibt auch Rechtsprechung, nach der eine einjährige Gültigkeitsdauer von Gutscheinen eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher darstellt und daher ungültig ist. Es ist schade, dass wir das erst vor Ort bemerkt haben und es im Vorfeld nicht geklärt haben, sonst wären wir nicht gekommen. Wenn es um ein paar € gegangen wäre, hätte ich mir nicht die Mühe gemacht, diese Bewertung zu schreiben, und für uns ändert sich nichts daran, dass der Gutschein im Wert von 100 Euro nicht akzeptiert wurde und wir unsere Rechnung von ca. 75 € bezahlt haben. Also haben wir doppelten Verlust und doppelten Gewinn gemacht. Bitte überlegen Sie sich Ihr Geschäftsverhalten für die Zukunft und geben Sie Ihren Kunden korrekte Informationen."