"Wir hatten einen Gutschein über die Leistung „Brunch für 2 Personen“ ohne Wertangabe, befristet bis Ende März 2017, geschenkt bekommen. Diesen nahmen wir zum Anlass, am 0 6.11.2016 das Le Frog aufzusuchen. Wir hatten im Bekanntenkreis bisher nur Gutes über diese Lokalität gehört. Das Gebotene war hinsichtlich unserer Erwartung dann mehr als ernüchternd. Getränke bestellte man wie zu DDR-Zeiten in der Bahnhofskneipe. Auf die Frage nach dem Getränkeangebot wurde keine Karte gereicht. Der Kellner zählte grob auf und man durfte sich entscheiden. Wir wollten weder meckern noch neue Moden einführen und fügten uns der angebotenen Gastlichkeit.Die angebotenen Speisen waren in durchschnittlicher Qualität. Was keinen guten Eindruck hinterließ, war die sehr zögerliche Nachfüllung des Büfetts. Wer nicht gleich losstürzte, konnte leere Geschirrteile besichtigen. Zum Beispiel war spätesten nach 15 Minuten das Pangasiusfilet aus. Es dauerte über 1 Stunde bis nachgelegt wurde. Von Vorteil war, dass man nicht ständig selber nachschauen musste, sondern nur die Gäste beobachten brauchte, die die gleiche Absicht hatten und mehrmals erfolglos vom Büfett wiederkamen.Bei der Rechnung kam dann die nächste Überraschung. Unsere Gutscheinleisung wurde dann in eine Wertleistung umgerechnet, so dass wir dann zu unserem Geschenkgutschein für die vereinbarte Leistung zuzahlen mussten. Nach welchen Kriterien das erfolgte, bleibt für uns nicht nachvollziehbar, denn unser Geschenkgutschein hatte ja keine Wertangabe, sondern nur eine Leistung, die so nicht erbracht wurde. Ich bin kein Jurist – ich glaube aber, dass so eine Verfahrensweise unzulässig ist, auch wenn es sich dabei um eine clevere Geschäftsidee des Le Frog handeln sollte. Wir haben anstandslos ohne zu meckern bezahlt - um die paar Euro geht’s uns nicht. Viel wichtiger ist die Gastlichkeit, die wir erfahren haben. Ich werde diesem Betreiber mit seinem Brunch in Zukunft nicht mehr beehren und vor allem keinen Geschenkgutschein dort kaufen, was wir eigentlich vorhatten. Ich weiß bisher nicht, ob ich dem schenkenden Erwerber des Gutscheines unsere Erfahrung mitteilen soll. Sein Geschenk wäre Ihm sicherlich peinlich. Aber vielleicht liest er diesen Bericht und zieht seine eigenen Schlussfolgerungen."